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   OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 K 21/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 K 21/95 (https://dejure.org/1997,14753)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.06.1997 - 1 K 21/95 (https://dejure.org/1997,14753)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 1 K 21/95 (https://dejure.org/1997,14753)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachteil; Rechtsverletzung; Verwirkung; Antragsbefugnis; Rechtsschutzinteresse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 K 21/95
    Mit der Verwirklichung einer ihm - unter Umständen rechtswidrig - erteilten Baugenehmigung könne dem Bauherrn nicht generell die Möglichkeit abgeschnitten werden, seine weitergehenden Interessen später im Wege eines gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollverfahrens durchzusetzen (BVerwG, Beschl. v. 23.01.1992 - 4 NB 2.90 -, BRS 54 Nr. 20).

    Umgekehrt fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts sich für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zur Zeit als nutzlos darstellt, wenn also dadurch, daß der angegriffene Bebauungsplan für nichtig erklärt wird, derzeit seine Rechtsstellung nicht verbessert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, BRS 52 Nr. 36; BVerwG, Beschl. v. 23.01.1992, a.a.O.; Urt. des Senates v. 24.03.1992 - 1 K 16/91 -, SchlHAnz. 1994, 127).

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 K 21/95
    Umgekehrt fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts sich für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zur Zeit als nutzlos darstellt, wenn also dadurch, daß der angegriffene Bebauungsplan für nichtig erklärt wird, derzeit seine Rechtsstellung nicht verbessert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, BRS 52 Nr. 36; BVerwG, Beschl. v. 23.01.1992, a.a.O.; Urt. des Senates v. 24.03.1992 - 1 K 16/91 -, SchlHAnz. 1994, 127).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 K 21/95
    In einem Beschluß vom 25. Mai 1993 hat das Bundesverwaltungsgericht (- 4 NB 50.92 -, BRS 55 Nr. 25) die Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses näher erläutert und insbesondere darauf hingewiesen, daß für die Frage des Rechtsschutzbedürfnisses dem weit auszulegenden Begriff des Nachteils i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (a.F.) Rechnung zu tragen sei.
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 K 21/95
    Ein Nachteil i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. folgt daraus, daß das Grundstück der Antragsteller durch den angegriffenen Bebauungsplan den Regelungen dieses Planes unterworfen ist und damit insgesamt Inhalt und Schranken des Eigentums der Antragsteller durch den Bebauungsplan bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -, BRS 55 Nr. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 7a D 70/93

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Subjektive Rechte des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 K 21/95
    Dazu bedarf es keiner abschließenden Beurteilung des Senates, ob die Antragsbefugnis mit dem Begriff des Nachteils i.S.v. § 47 Abs. 2 VwGO in der bis zum 31. Dezember 1996 geltenden Fassung zu bestimmen ist, oder ob für die Beurteilung der Antragsbefugnis abzustellen ist auf die Geltendmachung einer Rechtsverletzung i.S.d. ab dem 01. Januar 1997 geltenden § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der Fassung des 6. VwGOÄndG vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1626) (siehe zur Anwendbarkeit der Neufassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der ab dem 01. Januar 1997 geltenden Fassung einerseits OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.01.1997 - 7 a D 70/93.NE -, DVBl. 1997, 675 u. andererseits BayVGH, Beschl. v. 14.02.1997 - 20 N 96.2462 -, DVBl. 1997, 663).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 K 21/95
    Nach dieser Rechtsprechung darf wegen Verwirkung nicht mehr in die Prüfung eines Normenkontrollantrages eingetreten werden, wenn der Antragsteller dadurch, daß er zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts das Gericht anruft, sich zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (siehe dazu BVerwG, Beschl. v. 18.12.1989 - 4 NB 14.89 -, BRS 49 Nr. 42).
  • VGH Bayern, 14.02.1997 - 20 N 96.2462
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 K 21/95
    Dazu bedarf es keiner abschließenden Beurteilung des Senates, ob die Antragsbefugnis mit dem Begriff des Nachteils i.S.v. § 47 Abs. 2 VwGO in der bis zum 31. Dezember 1996 geltenden Fassung zu bestimmen ist, oder ob für die Beurteilung der Antragsbefugnis abzustellen ist auf die Geltendmachung einer Rechtsverletzung i.S.d. ab dem 01. Januar 1997 geltenden § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der Fassung des 6. VwGOÄndG vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1626) (siehe zur Anwendbarkeit der Neufassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der ab dem 01. Januar 1997 geltenden Fassung einerseits OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.01.1997 - 7 a D 70/93.NE -, DVBl. 1997, 675 u. andererseits BayVGH, Beschl. v. 14.02.1997 - 20 N 96.2462 -, DVBl. 1997, 663).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1992 - 1 K 16/91

    Bebauungsplan als Gegenstand einer Normenkontrollklage; Betroffenheit des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 K 21/95
    Umgekehrt fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts sich für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zur Zeit als nutzlos darstellt, wenn also dadurch, daß der angegriffene Bebauungsplan für nichtig erklärt wird, derzeit seine Rechtsstellung nicht verbessert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, BRS 52 Nr. 36; BVerwG, Beschl. v. 23.01.1992, a.a.O.; Urt. des Senates v. 24.03.1992 - 1 K 16/91 -, SchlHAnz. 1994, 127).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 9 KN 15/17

    Abfallgebühr; Antragsbefugnis; Aufwendungen; Ausgleich; Ausser-Kraft-Treten;

    Nach dieser Rechtsprechung darf wegen Verwirkung nicht mehr in die Prüfung eines Normenkontrollantrages eingetreten werden, wenn sich der Antragsteller dadurch, dass er zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts das Gericht anruft, zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (vgl. etwa OVG SH, Urteil vom 19.6.1997 - 1 K 21/95 - juris Rn. 50 f. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 18.12.1989 - 4 NB 14.89 - BRS 49 Nr. 42).
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